gewerbeauskunft-zentrale.de

„Da guckts Du“ würde Kaya Yanar sagen:

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Die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH aus Düsseldorf verschickt sog.
„Angebots-Briefe“ an Gewerbetreibende mit der Bitte um Ergänzung der
Firmendaten als „Basiseintrag“. Wer es macht bekommt dann lt. dem
Kleingedruckten eine Rechnung in Höhe von EUR 569,06.

FINGER WEG!!!

Die Schreiben der “Gewerbeauskunft-Zentrale” (GWE GmbH) im Detail

Die Schreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale (GWE Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH) machen einen sehr amtlichen Eindruck, da sie in ihrer optischen Aufmachung behördlichen Schreiben zum Verwechseln ähnlich sind. Sie sind ganz offensichtlich von der Gewerbeauskunft-Zentrale bewusst so gewählt worden, um die Adressaten zu täuschen.

Im Schreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale wird der Empfänger aufgefordert dies auszufüllen bzw. fehlerhafte Angaben zu korrigieren und zurückrückzuschicken. Tut er dies nicht, erhält er nach wenigen Wochen erneut Post von derGewerbeauskunft-Zentrale alias der GWE Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH. Im zweiten Brief wird er darauf hingewiesen, dass ihm ein Schreiben bereits zuvor übersandt worden wäre. Zudem wird der Empfänger ermahnt, das Schreiben nunmehr unbedingt auszufüllen. Viele Betroffene fallen erst auf dieses zweite Schreiben herein.

Hat sich ein Empfänger verleiten lassen, die Aufforderung unterschrieben zurückzusenden, erhält er wenig später eine Rechnung von der Gewerbeauskunft-Zentrale, meist über 569,06 Euro. Aber auch dies ist leider noch nicht die ganze Wahrheit. Die 569,06 Euro sind nämlich nur die Kosten, die für das erste Vertragsjahr in Rechnung gestellt werden. Der Branchenbucheintrag bei der Gewerbeauskunft-Zentrale soll jedoch für eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren beauftragt sein. Insoweit erwartet die Betroffenen, die sich nicht gegen die Forderung der Gewerbeauskunft-Zentrale zur Wehr setzen und diese etwa als „Lehrgeld“ für sich verbuchen, im nächsten Jahr erneut eine Rechnung über 569,06 Euro. Vergisst man dann auch noch zu kündigen, wird man auch im dritten Jahr nochmals zur Kasse gebeten.

Tatsächlich findet sich auf der rechten Seite des „Lockschreibens“, versteckt im Kleingedruckten, der Hinweis, dass man mit der Zurücksendung des ausgefüllten Schreibens die Eintragung in eine Art Branchenbuch beauftragen würde. Für diese Leistung soll dann monatlich ein Betrag in Höhe von 39,85 Euro fällig werden, wobei immer gleich ein volles Vertragsjahr im Voraus zu zahlen wäre. Viele der Betroffenen empfinden das Vorgehen der Gewerbeauskunft-Zentrale als pure Abzocke – ich bin der gleichen Meinung!